Freizeit & Tourismus, Landwirtschaft und Klima, Obstkolumne
Vor mittlerweile gut 16 Jahren haben sich die mittelfränkischen Kommunen Ammerndorf, Cadolzburg, Großhabersdorf, Oberasbach, Roßtal, Stein und Zirndorf dazu entschlossen, im Rahmen einer Kommunalen Allianz zusammenzuarbeiten. Im Vordergrund steht dabei die Lebensqualität der Menschen in der Region und das gute nachbarschaftliche Miteinander. Im neuen Projekt „Streuobst für alle“ rückt die Allianz ihre Streuobstbestände ins Zentrum.
Die Gemeinden wollen erreichen, dass das Streuobst in der Erntezeit nicht verfault, sondern einen Abnehmer findet. Was am Jakobsweg im Landkreis Fürth schon erlaubt ist, soll auch an anderen Stellen möglich werden. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass Wanderer sich am Obst bedienen. Bei kommunalen Obstbäumen sollen besondere Markierungen darauf hinweisen. Rainer Gegner, 1. Bürgermeister des Marktes Roßtal, stellt dieses und andere Projekt in der Hörfunksendung „BR Heimat – Fränkisch vor 7“ seinem Interviewpartner Tom Viewegh vor und beantwortet Fragen rund um das Thema Streuobst in Mittelfranken.
Bei Fränkisch vor 7 begegnen sich Musikanten, Volksmusikfreunde und spannende Geschichten rund um Brauch und Tradition in Franken. Eine Fusion von Streuobst und Musik ist zum Beispiel das alte Kärwa-Lied „Roschtl sicht mer kaum; vo lauter Zwetschgerbaum; schod, daß ka Pflaster hat, sunst wärs a Stadt“, das Rainer Gegner als Weitersdorfer Kärwabou zitieren kann.
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https://www.br.de/radio/br-heimat/sendungen/fraenkisch-vor-sieben/fraenkisch-vor-sieben-302.html
Daseinsvorsorge, Freizeit & Tourismus
Viele Geschäfte im Landkreis bieten mit Click & Collect einen tollen Service an. Und das funktioniert ganz einfach: Online oder telefonisch Lieblingsprodukte bestellen und anschließend im Geschäft mit FFP2-Maske abholen. Weitere Informationen finden Sie auf www.landkreismacher.de oder direkt bei Ihren Lieblingsgeschäften im Landkreis.
Auf der jeweiligen Händler-Website finden Sie weitere Hinweise zur Bestellung und zum Abholvorgang. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim regionalen Einkaufen!
Hinweis für den Einzelhandel: Was ist zu beachten?
Für Betriebe des bayerischen Einzelhandels, deren Ladengeschäfte weiterhin geschlossen bleiben müssen, gelten bei der Anwendung von Click & Collect bzw. Call & Collect folgende Auflagen:
- Verwendung von FFP2-Masken für Mitarbeiter, Kunden und Begleitpersonen.
- Vereinbarung fester, gestaffelter Zeitfenster zur Abholung.
- Bereitstellung von Waren zur Abholung nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts.
- Keine Öffnung der Verkaufsräume als solche für die abholende Kundschaft.
- Einhaltung eines 1,5 m-Abstandes im Wartebereich vor der Warenausgabe.
- Ergänzung des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts.
Folgende allgemeine Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen können hierzu einen Beitrag leisten:
- Aushänge zur Kundeninformation mit Hinweisen auf einzuhaltende Sicherheitsabstände und Hygieneregeln.
- Hinweisschilder zur Maskenpflicht (FFP2- Masken)
- Abholung möglichst nur durch einen Kunden bzw. sofern unbedingt notwendig nur mit einer weiteren Person bei Möbelabholung etc.
- Festlegung und Kommunikation von Abstandsregeln für wartende Kunden
- Markierung des Wartebereichs und der Abstände
- Anbringung von Plexiglasschutzscheiben oder einem vergleichbaren Schutz gegen eine Tröpfcheninfektion an Warenausgabe
- Hinweis auf die Möglichkeit der kontaktlosen Kartenzahlung und Bereitstellung einer Schale etc. für die kontaktlose Übergabe von Bar-/Wechselgeld
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln (soweit verfügbar)
Quellen: Handelsverband Bayern und Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Click & Collecht vor Ihrer Haustüre: https://landkreismacher.de/click-und-collect
Förderprogramme, Landwirtschaft und Klima, Obstkolumne
Dieter Speer ist seit 33 Jahren für den Verband tätig. Er wohnt in Fürth und kennt die Streuobstwiesen der Allianz durch sein Arbeits- und Lebensumfeld wie seine eigene Westentasche. Zusammen mit seinen Kollegen vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken pflanzt er jährlich im Durchschnitt 1.750 Obsthochstämme und 9.000 Heckensträucher.
Was ist der Landschaftspflegeverband (LPV) und welche Projekte laufen in der Region?
D. Speer: Der LPV Mittelfranken ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Vorstand mit Vertretern der Kommunalpolitik, der Landwirtschaft und des Naturschutzes besetzt ist. Vorstandsmitglieder aus dem Landkreis Fürth sind die stellvertretende Vorsitzende Gerda Schönleben und BBV-Kreisobmann Peter Köninger. Der Verband setzt sich für den Erhalt einer vielfältigen artenreichen Kulturlandschaft, die Unterstützung der ortsansässigen Landwirte und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe ein. In seinem Selbstverständnis ist er sozusagen ein „Allround-Dienstleister“ für Naturschutz und Landschaftspflege. Beispiele aus dem Bereich Streuobst in der Region sind die Aktion „Neue Paradiese für Insekten“ in Banderbach, die Nachpflanzung von Obstbäumen im Höllgarten in Stein, Schnittaktionen mit Obstbaumpaten, wie in Steinbach, oder mit zertifizierten Baumwarten, wie in Fernabrünst, sowie Obstpflanztage, wie sie in Vogtsreichenbach stattgefunden haben.
Welche Maßnahmen stehen als Nächstes auf den Streuobstwiesen an?
D. Speer: Zum Jahresbeginn herrscht Vegetationsruhe bei den Obstgehölzen. Auch viele Bewohner der Streuobstwiesen befinden sich im Winterschlaf. Laubhaufen aus dem Herbst dienen als Winterquartier. Anderen Tieren, wie dem Wild, liefert das Fallobst Nahrung. Insbesondere bei hoher Schneelage empfiehlt sich die Kontrolle auf Wildverbiss und ein Schutz gegen Fraßschäden. Die meisten Obstbäume werden gegen Ende des Winters beschnitten, lediglich Kirsch- und Walnussbäume dürfen nur im Sommer, direkt nach der Ernte geschnitten werden. Der Baumschnitt kann in der Zeit von Januar bis zum Austrieb an trockenen, frostfreien Tagen erfolgen. Auch für Apfel-, Birn- und Zwetschgenbäume ist ein Sommerschnitt unter Umständen sinnvoll; allerdings sollte man im Sommer darauf achten, dass keine Vogelnester oder Fledermausquartiere beeinträchtigt werden.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Streuobstwiesenbesitzer?
D. Speer: Der LPV unterstützt bei der Neuanlage oder bei Nachpflanzungen bei Obstwiesen in der freien Landschaft mit einem Zuschuss von 75 % sowie mit Beratung und Organisation rund um die Maßnahme. Interessant ist außerdem das Vertragsnaturschutzprogramm: Hier kann in Obstwiesen der Düngeverzicht (150 €/ha), ein späterer Mahdzeitpunkt (bis ca. 400 €/ha) und die Erhaltung der Bäume (12 €/Baum) gefördert werden. Ansprechpartner ist die untere Naturschutzbehörde, die Antragsfrist läuft bis 24.02.2021. Für private Gärten bieten außerdem die Obst- und Gartenbauvereine verschiedene Angebote wie Baumschnittkurse. Auch der Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege im Landratsamt Fürth, Herr Lars Frenzke, bietet Beratungen in den Gärten vor Ort.
👉 Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch bei der Kommunalen Allianz unter 0911 / 6801 – 1120 oder a.kratzer@stadt-stein.de.
Kommunale Allianz, Landwirtschaft und Klima
Die Anschaffung von sieben baugleichen E-Pedelecs für Dienstfahrten der Rathäuser war eines der ersten Projekte aus dem ILEK der Kommunalen Allianz Biberttal-Dillenberg. Mit den bereits vorhandenen Rädern sind seit 2019 nunmehr elf E-Pedelecs für Dienstfahrten im Allianzgebiet im Einsatz.
Auf Kurzstrecken verbrauchen Autos viel Sprit, da der Motor nicht auf Betriebstemperatur kommen kann. Deshalb macht es bei Strecken von bis zu 10 Kilometern Sinn, das Fahrrad zu nutzen. Viele Geschäftsorte in den Gemeinden Ammerndorf, Cadolzburg, Roßtal, Großhabersdorf, Oberasbach, Stein und Zirndorf sind vom Rathaus in weniger als 20 Minuten mit dem Fahrrad zu erreichen. Auch die kurzen Verbindungen zwischen den Gemeinden lassen oftmals ein Erreichen mit dem Fahrrad zu. Neben dem monetären Einsparpotenzial, kann der motorisierte Individualverkehr reduziert und damit CO2 und andere Emissionen eingespart werden. Für die Mitarbeiter kommt ein sportlicher Effekt noch hinzu.
CO2-Einsparung als Signal für die Öffentlichkeit
Von März bis September 2020 kamen so in den Rathäusern 3.393,33 Kilometer zusammen. Eingespart haben die Mitarbeiter dabei 551.08 kg an CO2, 1221.60 € an Fahrtkosten, 101.80 € an Umweltkosten und 576.87 € an Unfallfolge- und Staukosten (siehe Einsparrechner des ADFC). Bürgermeisterin Birgit Huber, deren Verwaltung in Oberasbach mit 1.146 Kilometer die längste Strecke mit den Diensträdern absolviert hat, weiß: „Natürlich kann mit dieser Maßnahme nur ein kleiner Teil der kommunalen Emissionen reduziert werden, aber wir möchten ein Signal nach außen senden, dass es für viele private oder berufliche Fahrten möglich ist, das Fahrrad gegen das Auto zu tauschen.“ Frau Huber nutzt selbst für viele Fahrten das E-Pedelec.
Ideensammlung für den Allianzrundweg
Eine Maßnahme, die die Kommunen als Nächstes zusammen angehen möchten, ist die Aufwertung des Allianzrundweges. Der Radwanderweg erstreckt sich auf einer Länge von ca. 50 km über die Gemeinden Ammerndorf, Cadolzburg, Großhabersdorf, Oberasbach, Roßtal, Stein und Zirndorf – für Naherholungssuchende eine schöne Freizeitstrecke. Bereits seit 15 Jahren führt der Rundweg Wanderer und Radfahrer durch die Region. Tour und Beschilderung sind dabei etwas in die Jahre gekommen. Um den Allianzrundweg wieder interessanter zu gestalten, sollen neben neuen Trassen und Wegweisern außerdem Sitzmöglichkeiten, Einkehrmöglichkeiten, Infotafeln, Sehenswürdigkeiten und Etappen in der Wegbeschreibung ergänzt werden. Die Rathäuser begeben sich auf zwei Fahrradexkursionen selbst auf die Suche nach Verbesserungspotenzial. Auch die Einwohner der sieben Gemeinden sind aufgerufen, Ihre Vorschläge einzureichen. Auf der Homepage der Kommunalen Allianz können Bürgerinnen und Bürger mit geringem Aufwand ihre Eindrücke von der Tour schildern und Verbesserungen vorschlagen.
Feedbackmöglichkeit zum Allianzrundweg: www.biberttal-dillenberg.de/allianzrundweg
Einsparrechner: www.adfc-bw.de/radzurarbeit/einspar-rechner
Bekanntmachungen, Förderprogramme
Im Jahr 2021 können die beiden ILE-Regionen „Zenngrund Allianz“ und „Biberttal-Dillenberg“ eigenverantwortlich Projekte mit bis zu 10.000 Euro fördern. Dazu steht pro Region ein sog. Regionalbudget in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. 90 Prozent des Betrags werden dabei durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken zur Verfügung gestellt. Der Rest wird jeweils aus Eigenmitteln der beiden ILEs aufgebracht.
Ein Kleinprojekt im Sinne des Regionalbudgets ist ein Vorhaben mit Nettogesamtkosten zwischen 625 und 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind neben den Kommunen Vereine, Privatpersonen und Unternehmen aus den jeweiligen Allianzgemeinden, ausgenommen die Stadt Zirndorf. Das Projekt darf nicht in dem Gebiet der Städtebauförderung liegen. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Förderfähig ist ein Projekt, das bis spätestens 15. September 2021 nachweislich abgeschlossen werden kann und bislang noch nicht begonnen wurde. Außerdem muss jedes Projekt einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des jeweiligen ILEKs leisten. Dieses zielt darauf ab, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.
Die Förderanfragen müssen bis spätestens 19. Februar 2021 bei der jeweiligen verantwortlichen Stelle eingegangen sein. Für die Zenngrund Allianz (Langenzenn, Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach, Veitsbronn, Wilhermsdorf) ist dies die Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn (Nürnberger Straße 2, 90587 Veitsbronn) und für die Kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg (Ammerndorf, Cadolzburg, Großhabersdorf, Oberasbach, Roßtal, Stein) der Markt Cadolzburg (Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg). Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Die Projektauswahl erfolgt durch ein Entscheidungsgremium anhand von vorab definierten Auswahlkriterien. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Die Projektträger werden Mitte März über die Entscheidung des Gremiums informiert.
Überlegen Sie, welche Projekte 2021 bei Ihnen geplant sind und kommen Sie mit Ihrem Vorschlag auf uns zu! Nähere Informationen zur Förderung und Antragstellung sowie die Antragsunterlagen finden sich auf den Webseiten der Allianzen (www.zenngrund-allianz.bayern und www.biberttal-dillenberg.de) unter den Rubriken Förderungen und Projekte. Die beiden Allianzen freuen sich auf Ihre Projektideen. Im nördlichen Landkreis hilft Ihnen gerne Frau Svenja Schäfer (schaefer@cima.de; 0152 26849307) und im südlichen Frau Anne Kratzer (a.kratzer@stadt-stein.de; 0911/6801-1120) bei der Antragstellung.
Hier geht’s zur Antragstellung