Dorferneuerung

Bayern stärkt seinen ländlichen Raum und verbessert die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dörfern und Gemeinden.

 

Voraussetzung für eine Dorferneuerung ist ein Antrag der Gemeinde und die Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm durch das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken. 

Die Dorferneuerung kann in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener Weiler und Einzelanwesen durchgeführt werden; ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2000 Einwohner haben. Die Mitwirkungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger muss gegeben sein.

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Bayern stärkt seinen ländlichen Raum und verbessert die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dörfern und Gemeinden.

 

Voraussetzung für eine Dorferneuerung ist ein Antrag der Gemeinde und die Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm durch das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken. Die Dorferneuerung kann in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener Weiler und Einzelanwesen durchgeführt werden; ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2000 Einwohner haben. Die Mitwirkungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger muss gegeben sein.

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