Kernwegenetz

Kernwegenetz

ILE-Gebiete „Biberttal-Dillenberg“ und „Zenngrund-Allianz“ erarbeiten gemeinsames Konzept


Der Landkreis Fürth teilt sich im Rahmen der ländlichen Entwicklung in zwei kleinere, leistungsfähige Regionen: In die Kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg im südlichen und in die Zenngrund-Allianz im nördlichen Landkreis. Eines der Handlungsfelder in beiden Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEKs) widmet sich der Land- und Forstwirtschaft. Daher haben sich 13 Kommunen darauf verständigt, die Erarbeitung eines Kernwegenetzkonzeptes, also die Planungen für ein Netz wichtiger gemeindeübergreifender Verbindungen für den landwirtschaftlichen Verkehr, als ein Startprojekt gemeinsam anzugehen. Denn gerade die Landwirtschaft bildet für die Allianzgebiete eine tragende Säule und prägt das Landschaftsbild zu einem bedeutenden Teil.

Vergeben wurde der Auftrag zur Konzepterstellung an die Büros PLANWERK und TEAM 4. Die Planungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (ALE) als Fachbehörde sowie einer Lenkungsgruppe aus Vertretern der Kommunen, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bayerischen Bauernverbandes und des Landkreises Fürth sowie den ILEK-Umsetzungsbegleitungen durchgeführt.

Hintergrund und Aufgabenstellung

Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft und die veränderten Mobilitäts- und Freizeitbedürfnisse haben sich die Anforderungen an das landwirtschaftliche Wegenetz geändert. Während die landwirtschaftlichen Maschinen immer schwerer, breiter und schneller werden, drängen Radfahrer und andere Freizeitnutzer sowie der regionale „Schleichverkehr“ auf die Wirtschaftswege. Der derzeitige Ausbauzustand vieler Wege ist diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Im Bereich der Kommunalen Allianzen wurde daher untersucht, wie das vorhandene Hauptwegenetz ergänzt werden kann, mit dem Ziel, ein leistungsfähiges Kernwegenetz zu schaffen, das den Ansprüchen einer modernen Land- und Forstwirtschaft und dem Tourismus sowie dem Erhalt der Kulturlandschaft gleichermaßen gerecht wird. Es geht nicht darum, einzelne Flurstücke zu erschließen, sondern gemeindeübergreifend ein zukunftsfähiges Netz landwirtschaftlicher Hauptwirtschaftswege sicherzustellen. Um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten, wurde mit einem strukturierten Vorgehen einem ungeordneten Wegebau entgegengewirkt und bevorzugt auf den bestehenden alten Trassen gebaut. Aus ökologischen und optischen Gesichtspunkten waren zudem Betonspurwege eine Option. Wichtig war allen Kommunen und Beteiligten auch, den amtlichen Naturschutz von Beginn an aktiv in die Konzeptentwicklung einzubinden.

Planungsgesichtspunkte

Das Konzept zeigt eine Netzstruktur auf, die eine Maschendichte von ca. 1,5 bis 2 km aufweist. Alle übergeordneten Straßen, wie z.B. Staatsstraßen, Kreisstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen, sind Teil dieses Wegenetzes.
Die Wege sollen für Schwerlastverkehr geeignet sein und eine Fahrbahnbreite (Bitumen) von 3,5 m + Randstreifen aufweisen.
Teil des Konzepts sind außerdem Umsetzungsvorschläge in drei Kategorien (kurzfristig: 0 bis 10 Jahre, mittelfristig: 10 bis 25 Jahre und langfristig: mehr als 25 Jahre) sowie eine einfache Kostenabschätzung, die den Trägern der ländlichen Entwicklung als Rahmenplan für nachfolgende Investitionen in das Wegenetz der Region dient.
Die möglichen Trassenführungen unter den oben genannten Vorgaben wurden gemeinsam mit den beteiligten Kommunen in Besprechungen vor Ort erarbeitet.

Umsetzung

Die anschließende Umsetzung kann über Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder als Infrastrukturmaßnahme mit dem ELER-Förderprogramm ausgeführt werden.
Nach den aktuellen Finanzierungsrichtlinien der Ländlichen Entwicklung ist die Planung und Herstellung von Feld- und Waldwegen förderfähig. In der Umsetzung kann jede Gemeinde jedoch selbst entscheiden, ob und welche Vorschläge der 1. Kategorie (kurzfristige Maßnahme) für einen Wegeausbau umgesetzt werden.
Die Umsetzung hängt außerdem vom Thema Grunderwerb ab.
Da dafür oft keine Fläche vorhanden ist, kann ein Boden-
ordnungsverfahren durchgeführt werden, bei dem die Gemeinde Grundstücksbereiche entlang des Kernweges durch Tausch oder Verkauf erwirbt. Dabei kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterstützung leisten.

Zeitlicher Horizont

Das Kernwegekonzept wurde Ende 2021 fertiggestellt.
Der frühestmögliche Verfahrensstart (= Umsetzungsbeginn)
ist 2022/23 zu erwarten.
Für die Umsetzung wird ein Zeitraum von mehreren Jahren veranschlagt, je nach Dauer der Grunderwerbsphase und Abstimmung der Finanzierung.

ILE-Gebiete „Biberttal-Dillenberg“ und „Zenngrund-Allianz“ erarbeiten gemeinsames Konzept


Der Landkreis Fürth teilt sich im Rahmen der ländlichen Entwicklung in zwei kleinere, leistungsfähige Regionen:
in die Kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg im südlichen und in die Zenngrund-Allianz im nördlichen Landkreis.
Eines der Handlungsfelder in beiden Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEKs) widmet sich der Land- und Forstwirtschaft. Daher haben sich 13 Kommunen darauf verständigt, die Erarbeitung eines Kernwegenetzkonzeptes, also die Planungen für ein Netz wichtiger gemeindeübergreifender Verbindungen für den landwirtschaftlichen Verkehr, als ein Startprojekt gemeinsam anzugehen. Denn gerade die Landwirtschaft bildet für die Allianzgebiete eine tragende Säule und prägt das Landschaftsbild zu einem bedeutenden Teil.

Vergeben wurde der Auftrag zur Konzepterstellung an die Büros PLANWERK und TEAM 4. Die Planungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (ALE) als Fachbehörde sowie einer Lenkungsgruppe aus Vertretern der Kommunen, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bayerischen Bauernverbandes und des Landkreises Fürth sowie den ILEK-Umsetzungsbegleitungen durchgeführt.

Hintergrund und Aufgabenstellung

Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft und die veränderten Mobilitäts- und Freizeitbedürfnisse haben sich die Anforderungen an das landwirtschaftliche Wegenetz geändert. Während die landwirtschaftlichen Maschinen immer schwerer, breiter und schneller werden, drängen Radfahrer und andere Freizeitnutzer sowie der regionale „Schleichverkehr“ auf die Wirtschaftswege. Der derzeitige Ausbauzustand vieler Wege ist diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Im Bereich der Kommunalen Allianzen wurde daher untersucht, wie das vorhandene Hauptwegenetz ergänzt werden kann, mit dem Ziel, ein leistungsfähiges Kernwegenetz zu schaffen, das den Ansprüchen einer modernen Land- und Forstwirtschaft und dem Tourismus sowie dem Erhalt der Kulturlandschaft gleichermaßen gerecht wird. Es geht nicht darum, einzelne Flurstücke zu erschließen, sondern gemeindeübergreifend ein zukunftsfähiges Netz landwirtschaftlicher Hauptwirtschaftswege sicherzustellen. Um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten, wurde mit einem strukturierten Vorgehen einem ungeordneten Wegebau entgegengewirkt und bevorzugt auf den bestehenden alten Trassen gebaut. Aus ökologischen und optischen Gesichtspunkten waren zudem Betonspurwege eine Option. Wichtig war allen Kommunen und Beteiligten auch, den amtlichen Naturschutz von Beginn an aktiv in die Konzeptentwicklung einzubinden.

Planungsgesichtspunkte

Das Konzept zeigt eine Netzstruktur auf, die eine Maschendichte von ca. 1,5 bis 2 km aufweist. Alle übergeordneten Straßen, wie z.B. Staatsstraßen, Kreisstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen, sind Teil dieses Wegenetzes.
Die Wege sollen für Schwerlastverkehr geeignet sein und eine Fahrbahnbreite (Bitumen) von 3,5 m + Randstreifen aufweisen.
Teil des Konzepts sind außerdem Umsetzungsvorschläge in drei Kategorien (kurzfristig: 0 bis 10 Jahre, mittelfristig: 10 bis 25 Jahre und langfristig: mehr als 25 Jahre) sowie eine einfache Kostenabschätzung, die den Trägern der ländlichen Entwicklung als Rahmenplan für nachfolgende Investitionen in das Wegenetz der Region dient.
Die möglichen Trassenführungen unter den oben genannten Vorgaben sollen gemeinsam mit den beteiligten Kommunen in Besprechungen vor Ort erarbeitet werden.

Umsetzung

Die anschließende Umsetzung kann über Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder als Infrastrukturmaßnahme mit dem ELER-Förderprogramm ausgeführt werden.
Nach den aktuellen Finanzierungsrichtlinien der Ländlichen Entwicklung ist die Planung und Herstellung von Feld- und Waldwegen förderfähig. In der Umsetzung kann jede Gemeinde jedoch selbst entscheiden, ob und welche Vorschläge der 1. Kategorie (kurzfristige Maßnahme) für einen Wegeausbau umgesetzt werden.
Die Umsetzung hängt außerdem vom Thema Grunderwerb ab.
Da dafür oft keine Fläche vorhanden ist, kann ein Boden-
ordnungsverfahren durchgeführt werden, bei dem die Gemeinde Grundstücksbereiche entlang des Kernweges durch Tausch oder Verkauf erwirbt. Dabei kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterstützung leisten.

Zeitlicher Horizont

Das Kernwegekonzept wurde Ende 2021 fertiggestellt.
Der frühestmögliche Verfahrensstart (= Umsetzungsbeginn)
ist 2022/23 zu erwarten.
Für die Umsetzung wird ein Zeitraum von mehreren Jahren veranschlagt, je nach Dauer der Grunderwerbsphase und Abstimmung der Finanzierung.