Obstkolumne „Streuobst für alle“: Dieter Speer vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken informiert zu Förderungen für private Streuobstwiesen

Obstkolumne „Streuobst für alle“: Dieter Speer vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken informiert zu Förderungen für private Streuobstwiesen

Dieter Speer ist seit 33 Jahren für den Verband tätig. Er wohnt in Fürth und kennt die Streuobstwiesen der Allianz durch sein Arbeits- und Lebensumfeld wie seine eigene Westentasche. Zusammen mit seinen Kollegen vom Landschaftspflegeverband Mittelfranken pflanzt er jährlich im Durchschnitt 1.750 Obsthochstämme und 9.000 Heckensträucher.

Was ist der Landschaftspflegeverband (LPV) und welche Projekte laufen in der Region?

D. Speer: Der LPV Mittelfranken ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Vorstand mit Vertretern der Kommunalpolitik, der Landwirtschaft und des Naturschutzes besetzt ist. Vorstandsmitglieder aus dem Landkreis Fürth sind die stellvertretende Vorsitzende Gerda Schönleben und BBV-Kreisobmann Peter Köninger. Der Verband setzt sich für den Erhalt einer vielfältigen artenreichen Kulturlandschaft, die Unterstützung der ortsansässigen Landwirte und die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe ein. In seinem Selbstverständnis ist er sozusagen ein „Allround-Dienstleister“ für Naturschutz und Landschaftspflege. Beispiele aus dem Bereich Streuobst in der Region sind die Aktion „Neue Paradiese für Insekten“ in Banderbach, die Nachpflanzung von Obstbäumen im Höllgarten in Stein, Schnittaktionen mit Obstbaumpaten, wie in Steinbach, oder mit zertifizierten Baumwarten, wie in Fernabrünst, sowie Obstpflanztage, wie sie in Vogtsreichenbach stattgefunden haben.

Welche Maßnahmen stehen als Nächstes auf den Streuobstwiesen an?

D. Speer: Zum Jahresbeginn herrscht Vegetationsruhe bei den Obstgehölzen. Auch viele Bewohner der Streuobstwiesen befinden sich im Winterschlaf. Laubhaufen aus dem Herbst dienen als Winterquartier. Anderen Tieren, wie dem Wild, liefert das Fallobst Nahrung. Insbesondere bei hoher Schneelage empfiehlt sich die Kontrolle auf Wildverbiss und ein Schutz gegen Fraßschäden. Die meisten Obstbäume werden gegen Ende des Winters beschnitten, lediglich Kirsch- und Walnussbäume dürfen nur im Sommer, direkt nach der Ernte geschnitten werden. Der Baumschnitt kann in der Zeit von Januar bis zum Austrieb an trockenen, frostfreien Tagen erfolgen. Auch für Apfel-, Birn- und Zwetschgenbäume ist ein Sommerschnitt unter Umständen sinnvoll; allerdings sollte man im Sommer darauf achten, dass keine Vogelnester oder Fledermausquartiere beeinträchtigt werden.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Streuobstwiesenbesitzer?

D. Speer: Der LPV unterstützt bei der Neuanlage oder bei Nachpflanzungen bei Obstwiesen in der freien Landschaft mit einem Zuschuss von 75 % sowie mit Beratung und Organisation rund um die Maßnahme. Interessant ist außerdem das Vertragsnaturschutzprogramm: Hier kann in Obstwiesen der Düngeverzicht (150 €/ha), ein späterer Mahdzeitpunkt (bis ca. 400 €/ha) und die Erhaltung der Bäume (12 €/Baum) gefördert werden. Ansprechpartner ist die untere Naturschutzbehörde, die Antragsfrist läuft bis 24.02.2021. Für private Gärten bieten außerdem die Obst- und Gartenbauvereine verschiedene Angebote wie Baumschnittkurse. Auch der Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege im Landratsamt Fürth, Herr Lars Frenzke, bietet Beratungen in den Gärten vor Ort.

👉  Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch bei der Kommunalen Allianz unter 0911 / 6801 – 1120 oder a.kratzer@stadt-stein.de.

Projekte gesucht! 200.000 Euro für die Region – Die Kommunalen Allianzen möchten die Region mit vielen kleinen Projekten weiter voranbringen

Projekte gesucht! 200.000 Euro für die Region – Die Kommunalen Allianzen möchten die Region mit vielen kleinen Projekten weiter voranbringen

Im Jahr 2021 können die beiden ILE-Regionen „Zenngrund Allianz“ und „Biberttal-Dillenberg“ eigenverantwortlich Projekte mit bis zu 10.000 Euro fördern. Dazu steht pro Region ein sog. Regionalbudget in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. 90 Prozent des Betrags werden dabei durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken zur Verfügung gestellt. Der Rest wird jeweils aus Eigenmitteln der beiden ILEs aufgebracht.

Ein Kleinprojekt im Sinne des Regionalbudgets ist ein Vorhaben mit Nettogesamtkosten zwischen 625 und 20.000 Euro. Antragsberechtigt sind neben den Kommunen Vereine, Privatpersonen und Unternehmen aus den jeweiligen Allianzgemeinden, ausgenommen die Stadt Zirndorf. Das Projekt darf nicht in dem Gebiet der Städtebauförderung liegen. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Förderfähig ist ein Projekt, das bis spätestens 15. September 2021 nachweislich abgeschlossen werden kann und bislang noch nicht begonnen wurde. Außerdem muss jedes Projekt einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des jeweiligen ILEKs leisten. Dieses zielt darauf ab, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die Förderanfragen müssen bis spätestens 19. Februar 2021 bei der jeweiligen verantwortlichen Stelle eingegangen sein. Für die Zenngrund Allianz (Langenzenn, Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach, Veitsbronn, Wilhermsdorf) ist dies die Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn (Nürnberger Straße 2, 90587 Veitsbronn) und für die Kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg (Ammerndorf, Cadolzburg, Großhabersdorf, Oberasbach, Roßtal, Stein) der Markt Cadolzburg (Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg). Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Die Projektauswahl erfolgt durch ein Entscheidungsgremium anhand von vorab definierten Auswahlkriterien. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Die Projektträger werden Mitte März über die Entscheidung des Gremiums informiert.

Überlegen Sie, welche Projekte 2021 bei Ihnen geplant sind und kommen Sie mit Ihrem Vorschlag auf uns zu! Nähere Informationen zur Förderung und Antragstellung sowie die Antragsunterlagen finden sich auf den Webseiten der Allianzen (www.zenngrund-allianz.bayern und www.biberttal-dillenberg.de) unter den Rubriken Förderungen und Projekte. Die beiden Allianzen freuen sich auf Ihre Projektideen. Im nördlichen Landkreis hilft Ihnen gerne Frau Svenja Schäfer (schaefer@cima.de; 0152 26849307) und im südlichen Frau Anne Kratzer (a.kratzer@stadt-stein.de; 0911/6801-1120) bei der Antragstellung.

Hier geht’s zur Antragstellung

Zuschuss für Kleinprojekte: Neue LEADER-Mittel auch in der Kommunalen Allianz Biberttal-Dillenberg

Zuschuss für Kleinprojekte: Neue LEADER-Mittel auch in der Kommunalen Allianz Biberttal-Dillenberg

Seit 2016 können Vereine und lokale Initiativen aus dem LEADER-Fördertopf für Kleinprojekte „Unterstützung Bürgerengagement“ unbürokratisch Zuschüsse bis zu 2.000 Euro erhalten. Unterstützt werden Maßnahmen im Landkreis Fürth, die sich durch besonderes bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Die Mittel des Kleinprojektefonds wurden mittlerweile von den hiesigen Vereinen fast vollständig abgerufen – nun stehen neue Mittel in Aussicht. Zudem ist ab sofort ein zweiter Zuschuss pro lokalem Akteur möglich.

Um kleine Projekte schnell und unkompliziert zu fördern und den Zugang zu LEADER-Mitteln zu erleichtern, ist es Lokalen Aktionsgruppen in Bayern seit 2016 über das sogenannte Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ möglich, lokalen Initiativen Zuschüsse bis zu 2.000 € unbürokratisch zukommen zu lassen. Unterstützt werden Maßnahmen im Landkreis Fürth, die zur Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen, bei denen mehrere Personen beteiligt sind und die als innovativ bzw. neuartig einzustufen sind. Der lokale Akteur schließt zu seiner geplanten Maßnahme eine Zielvereinbarung mit der LAG ab.

Aufgrund der überaus positiven Erfahrung mit diesem Vorhaben wurde bayernweit nun der finanzielle Förderrahmen dieses Projektes verdoppelt. Auch die LEADER Region Landkreis Fürth bewirbt sich für die Erhöhung des Budgets – weitere Mittel in Höhe von insgesamt 22.000 € stehen demzufolge in Aussicht.

Zudem gibt es gute Neuigkeiten für Akteure, die bereits einen Zuschuss über das Projekt erhalten haben. Bislang war die Anzahl der unterstützten Maßnahmen pro Akteur auf eine pro Förderperiode begrenzt. Diese Regelung wurde nun vom LEA-DER-Steuerkreis geändert: Pro Akteur können bis Ende 2021 zwei Maßnahmen unterstützt werden.

Vereine und lokale Initiativen mit neuartigen Projekten können sich ab sofort um einen Zuschuss bewerben. Grundlegende Informationen zum Programm und zur Antragsstellung sind auf der Landkreis-Webseite unter LEADER-Kleinprojektefonds zu finden.

Offene Fragen werden von LAG-Managerin Alida Lieb beantwortet:
Alida Lieb
LAG-Management LEADER Region Landkreis Fürth e.V.
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Tel.: +49 911 9773-1030
E-Mail: leader@lra-fue.bayern.de

Mehr Dorfläden, Bäcker und Metzger: Förderprogramm „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“

Mehr Dorfläden, Bäcker und Metzger: Förderprogramm „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“

Ab sofort können im Rahmen der Dorferneuerung auch kleine Unternehmen bezuschusst werden, die für die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung von Bedeutung sind. Dazu gehören z.B. Bäcker, Metzger, Wirtshäuser, Gesundheits- und Pflegedienstleister sowie Fach- und Handwerksbetriebe. Von dem Förderprogramm „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums profitieren Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro – ihnen waren staatliche Zuschüsse bislang verwehrt. Die Förderung für bestehende Unternehmen sowie für Neugründungen kann bis zu 200.000 Euro betragen.

 

Wer und was kann gefördert werden?

Kleinstunternehmen zur Deckung…

…des regelmäßigen Bedarfs: Dazu zählen alle bestehenden und neuen Kleinstunternehmen, die täglich bis wöchentlich nachgefragt werden, wie Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Dorfladen oder Pflegedienstleistungen. Gefördert werden können Investitionen, die der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung dienen.

…des unregelmäßigen Bedarfs: Hierunter fallen bestehende und neue Handwerksbetriebe (z. B. Schreinerei, Autowerkstatt), Dienstleistungsunternehmen (z. B. Floristik, Physiotherapeut) und der Einzelhandel mit Gütern des unregelmäßigen Bedarfs (z. B. Fachgeschäfte, Buchhandlung). Gefördert werden können bauliche Investitionen, wenn sie zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen.

Ansprechpartner für interessierte Unternehmer oder Gründer sind die jeweiligen Rathäuser. Informationen erhalten Sie außerdem bei der Kommunalen Allianz (Frau Kratzer, Tel. 0911 / 6801 – 1120, a.kratzer@stadt-stein.de) oder direkt beim Amt für Ländliche Entwicklung (Frau Fell, Tel. 0981 / 591 – 221, eva-maria.fell@ale-mfr.bayern.de).

Förderung möglich durch Kommunale Allianz

Dass für Investitionen zukünftig auch im südlichen Landkreis Fürth Zuschüsse von bis zu 35 % zur Verfügung stehen, macht die Kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg, eine Kooperation der Städte und Gemeinden Stein, Oberasbach, Roßtal, Cadolzburg, Ammerndorf und Großhabersdorf, im Rahmen der Ländlichen Entwicklung möglich. Bereits 2017 wurde ein gemeinsames Konzept (ILEK) erarbeitet, um die Lebensqualität in den ländlichen Regionen zu erhalten und zu verbessern. „Wir freuen uns, dass wir mit dem Programm für unsere kleinsten Unternehmen endlich die ersten Früchte unserer Arbeit ernten können“, erklärt der Sprecher der Kommunalen Allianz Biberttal-Dillenberg, der Erste Bürgermeister des Marktes Ammerndorf Alexander Fritz, stellvertretend für seine Amtskollegen. „Wir hoffen, dass der ein oder andere Betrieb dabei unterstützt werden kann, sein Angebot aufzubauen oder zu verbessern. Bei der Antragstellung stehen wird daher gerne persönlich beratend zur Seite“. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines eigenen Dorferneuerungsverfahrens, das nur für das ILEK-Gebiet der Kommunalen Allianz und die betroffenen Unternehmen gilt.