Viele Geschäfte im Landkreis bieten mit Click & Collect einen tollen Service an. Und das funktioniert ganz einfach: Online oder telefonisch Lieblingsprodukte bestellen und anschließend im Geschäft mit FFP2-Maske abholen. Weitere Informationen finden Sie auf www.landkreismacher.de oder direkt bei Ihren Lieblingsgeschäften im Landkreis.

Auf der jeweiligen Händler-Website finden Sie weitere Hinweise zur Bestellung und zum Abholvorgang. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim regionalen Einkaufen!

Hinweis für den Einzelhandel: Was ist zu beachten?

Für Betriebe des bayerischen Einzelhandels, deren Ladengeschäfte weiterhin geschlossen bleiben müssen, gelten bei der Anwendung von Click & Collect bzw. Call & Collect folgende Auflagen:

  • Verwendung von FFP2-Masken für Mitarbeiter, Kunden und Begleitpersonen.
  • Vereinbarung fester, gestaffelter Zeitfenster zur Abholung.
  • Bereitstellung von Waren zur Abholung nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts.
  • Keine Öffnung der Verkaufsräume als solche für die abholende Kundschaft.
  • Einhaltung eines 1,5 m-Abstandes im Wartebereich vor der Warenausgabe.
  • Ergänzung des betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts.

Folgende allgemeine Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen können hierzu einen Beitrag leisten:

  • Aushänge zur Kundeninformation mit Hinweisen auf einzuhaltende Sicherheitsabstände und Hygieneregeln.
  • Hinweisschilder zur Maskenpflicht (FFP2- Masken)
  • Abholung möglichst nur durch einen Kunden bzw. sofern unbedingt notwendig nur mit einer weiteren Person bei Möbelabholung etc.
  • Festlegung und Kommunikation von Abstandsregeln für wartende Kunden
  • Markierung des Wartebereichs und der Abstände
  • Anbringung von Plexiglasschutzscheiben oder einem vergleichbaren Schutz gegen eine Tröpfcheninfektion an Warenausgabe
  • Hinweis auf die Möglichkeit der kontaktlosen Kartenzahlung und Bereitstellung einer Schale etc. für die kontaktlose Übergabe von Bar-/Wechselgeld
  • Bereitstellung von Desinfektionsmitteln (soweit verfügbar)

Quellen: Handelsverband Bayern und Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Click & Collecht vor Ihrer Haustüre: https://landkreismacher.de/click-und-collect