Der Landkreis Fürth teilt sich im Rahmen der ländlichen Entwicklung in zwei kleinere, leistungsfähige Regionen: in die Kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg im südlichen und in die Zenngrund-Allianz im nördlichen Landkreis. Eines der Handlungsfelder in beiden Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEKs) widmet sich der Land- und Forstwirtschaft. Daher haben sich 13 Kommunen darauf verständigt, die Erarbeitung eines Kernwegenetzkonzeptes, also die Planungen für ein Netz wichtiger gemeindeübergreifender Verbindungen für den landwirtschaftlichen Verkehr, als ein Startprojekt gemeinsam anzugehen. Denn gerade die Landwirtschaft bildet für die Allianzgebiete eine tragende Säule und prägt das Landschaftsbild zu einem bedeutenden Teil.

Vergeben wurde der Auftrag zur Konzepterstellung an die Büros PLANWERK und TEAM 4. Die Planungen sollen in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (ALE) als Fachbehörde sowie einer Lenkungsgruppe aus Vertretern der Kommunen, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Bayerischen Bauernverbandes und des Landkreises Fürth sowie den ILEK-Umsetzungsbegleitungen durchgeführt werden.

Bei der ersten gemeinsamen Sitzung der Allianzen Anfang April in Obermichelbach haben die Kommunen die nächsten Schritte festgelegt. An die bereits laufenden Grundlagenerhebungen des Planungsbüros schließen sich im Juni vier kommunale Ortsrunden unter Beteiligung der lokalen Vertreter der Landwirtschaft und regionalen Verbände an, bei denen die möglichen Trassenführungen erarbeitet werden. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis Ende 2019 erwartet.

Hintergrund und Aufgabenstellung:

Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft und die veränderten Mobilitäts- und Freizeitbedürfnisse haben sich die Anforderungen an das landwirtschaftliche Wegenetz geändert. Während die landwirtschaftlichen Maschinen immer schwerer, breiter und schneller werden, drängen Radfahrer und andere Freizeitnutzer sowie der regionale „Schleichverkehr“ auf die Wirtschaftswege. Der derzeitige Ausbauzustand vieler Wege ist diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Im Bereich der Kommunalen Allianzen soll daher untersucht werden, wie das vorhandene Hauptwegenetz ergänzt werden kann, mit dem Ziel, ein leistungsfähiges Kernwegenetz zu schaffen, das den Ansprüchen einer modernen Land- und Forstwirtschaft und dem Tourismus sowie dem Erhalt der Kulturlandschaft gleichermaßen gerecht wird. Es geht nicht darum, einzelne Flurstücke zu erschließen, sondern gemeindeübergreifend ein zukunftsfähiges Netz landwirtschaftlicher Hauptwirtschaftswege sicherzustellen. Um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten, wird mit einem strukturierten Vorgehen einem ungeordneten Wegebau entgegengewirkt und bevorzugt auf den bestehenden alten Trassen gebaut. Aus ökologischen und optischen Gesichtspunkten sind zudem Betonspurwege eine Option. Wichtig ist allen Kommunen und Beteiligten auch, den amtlichen Naturschutz von Beginn an aktiv in die Konzeptentwicklung einzubinden.

Planungsgesichtspunkte

Das Konzept soll eine Netzstruktur aufzeigen, die eine Maschendichte von ca. 1,5 bis 2 km aufweist. Alle übergeordneten Straßen, wie z.B. Staatsstraßen, Kreisstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen, sind Teil dieses Wegenetzes. Die Wege sollen für Schwerlastverkehr geeignet sein und eine Fahrbahnbreite (Bitumen) von 3,5 m + Randstreifen aufweisen. Teil des Konzepts sollen außerdem Umsetzungsvorschläge in drei Kategorien sein (kurzfristig: 0 bis 10 Jahre, mittelfristig: 10 bis 25 Jahre und langfristig: mehr als 25 Jahre) sowie eine einfache Kostenabschätzung, das den Trägern der ländlichen Entwicklung als Rahmenplan für nachfolgende Investitionen in das Wegenetz der Region dient. Die möglichen Trassenführungen unter den oben genannten Vorgaben sollen gemeinsam mit den beteiligten Kommunen in Besprechungen vor Ort erarbeitet werden.

Umsetzung

Die anschließende Umsetzung kann über Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder als Infrastrukturmaßnahme mit dem ELER-Förderprogramm ausgeführt werden. Nach den aktuellen Finanzierungsrichtlinien der Ländlichen Entwicklung ist die Planung und Herstellung von Feld- und Waldwegen förderfähig. In der Umsetzung kann jede Gemeinde jedoch selbst entscheiden, ob und welche Vorschläge der 1. Kategorie (kurzfristige Maßnahme) für einen Wegeausbau umgesetzt werden. Die Umsetzung hängt außerdem vom Thema Grunderwerb ab. Da dafür oft keine Fläche vorhanden ist, kann ein Bodenordnungsverfahren durchgeführt werden, bei dem die Gemeinde Grundstücksbereiche entlang des Kernweges durch Tausch oder Verkauf erwirbt. Dabei kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterstützung leisten.

Zeitlicher Horizont

Mit der Fertigstellung des Kernwegekonzeptes ist bis Ende 2019 bzw. Anfang 2020 zu rechnen. Der frühestmögliche Verfahrensstart (=Umsetzungsbeginn) ist 2020/21 zu erwarten. Für die Umsetzung wird ein Zeitraum von mehreren Jahren veranschlagt, je nach Dauer der Grunderwerbsphase und Abstimmung der Finanzierung.