Regionalbudget
Rund um die Projektumsetzung – Informationen für Projektträger
Welche Projekte können gefördert werden?
Ein Kleinprojekt im Sinne des Regionalbudgets ist ein Vorhaben mit Gesamtkosten zwischen 625€ und 20.000€. Förderfähig ist ein Projekt, das bis spätestens 20. September 2025 abgeschlossen werden kann und bislang noch nicht begonnen wurde. Außerdem muss jedes Projekt einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des jeweiligen ILEKs leisten. Dieses zielt darauf ab, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.
Wie hoch ist die Förderung?
Im Fördertopf des Regionalbudgets stehen im Jahr 2025 75.000€ zur Verfügung. Damit können Kleinprojekte mit einem Fördersatz von bis zu 80%, maximal jedoch mit 10.000€ bezuschusst werden. Projektträger, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen ab 2025 die Bruttokosten gefördert. Diejenigen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, erhalten die Förderung auf die Nettokosten.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Förderanfragen können schriftlich bei der verantwortlichen Stelle eingereicht werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE. Vorab ist es empfehlenswert, per Mail oder Telefon eine unverbindliche Auskunft einzuholen. Alle eingereichten Anfragen werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Die Projektauswahl erfolgt durch ein Entscheidungsgremium anhand von vorab definierten Auswahlkriterien. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Die Projektträger werden anschließend über die Entscheidung des Gremiums informiert.
Welche weiteren Nachweise sind zu erbringen?
Die ausgewählten Projektträger schließen daraufhin einen Vertrag mit der Kommunalen Allianz, ab dessen Unterzeichnung mit den Projekten begonnen werden darf. Bis 1. Oktober muss ein Durchführungsnachweis mit Kostenaufstellung bei der Kommunalen Allianz eingegangen sein. Die Kommunale Allianz fungiert als „Zwischenempfänger“ und meldet die umgesetzten Projekte mit den jeweiligen Summen an das ALE Mittelfranken. Bis Ende des Jahres können die Projektträger mit einer Auszahlung der im Vertrag vereinbarten Zuschüsse rechnen.
Downloads und Links
Wo gibt es weitere Informationen?
Bei Fragen zu sämtlichen Anliegen wenden Sie sich bitte an Julia Feulner (J.Feulner@stadt-stein.de, Telefon: 0911 6801-1120).
Ihre Förderanfragen richten Sie bitte an:
Markt Cadolzburg
Rathausplatz 1
90556 Cadolzburg
Regionalbudget
Rund um die Projektumsetzung – Informationen für Projektträger
Welche Projekte können gefördert werden?
Ein Kleinprojekt im Sinne des Regionalbudgets ist ein Vorhaben mit Gesamtkosten zwischen 625€ und 20.000€. Förderfähig ist ein Projekt, das bis spätestens 20. September 2025 abgeschlossen werden kann und bislang noch nicht begonnen wurde. Außerdem muss jedes Projekt einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des jeweiligen ILEKs leisten. Dieses zielt darauf ab, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln.
Wie hoch ist die Förderung?
Im Fördertopf des Regionalbudgets stehen im Jahr 2025 75.000€ zur Verfügung. Damit können Kleinprojekte mit einem Fördersatz von bis zu 80%, maximal jedoch mit 10.000€ bezuschusst werden. Projektträger, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bekommen ab 2025 die Bruttokosten gefördert. Diejenigen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, erhalten die Förderung auf die Nettokosten.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Förderanfragen können schriftlich bei der verantwortlichen Stelle eingereicht werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE. Vorab ist es empfehlenswert, per Mail oder Telefon eine unverbindliche Auskunft einzuholen. Alle eingereichten Anfragen werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Die Projektauswahl erfolgt durch ein Entscheidungsgremium anhand von vorab definierten Auswahlkriterien. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets. Die Projektträger werden anschließend über die Entscheidung des Gremiums informiert.
Welche weiteren Nachweise sind zu erbringen?
Die ausgewählten Projektträger schließen daraufhin einen Vertrag mit der Kommunalen Allianz, ab dessen Unterzeichnung mit den Projekten begonnen werden darf. Bis 1. Oktober muss ein Durchführungsnachweis mit Kostenaufstellung bei der Kommunalen Allianz eingegangen sein. Die Kommunale Allianz fungiert als „Zwischenempfänger“ und meldet die umgesetzten Projekte mit den jeweiligen Summen an das ALE Mittelfranken. Bis Ende des Jahres können die Projektträger mit einer Auszahlung der im Vertrag vereinbarten Zuschüsse rechnen.
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Wo gibt es weitere Informationen?
Bei Fragen zu sämtlichen Anliegen wenden Sie sich bitte an Julia Feulner (J.Feulner@stadt-stein.de, Telefon: 0911 6801-1120).
Ihre Förderanfragen richten Sie bitte an:
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Rathausplatz 1
90556 Cadolzburg